Copyright-Verstoß: Open-Source-Projekt geht gegen Chiphersteller vor
Axiom verklagt einen Chiphersteller wegen Verletzung der GPL-Lizenz. Der Verein fordert Quelltextnachweise und Copyrightvermerke.
Das Open-Source-Projekt Axiom hat rechtliche Schritte gegen einen Chiphersteller eingeleitet, weil dieser mutmaßlich gegen Lizenzbedingungen verstoßen hat. Der Verein wirft dem nicht namentlich genannten Unternehmen vor, Quellcode ohne Einhaltung der GPL-Lizenz verwendet zu haben.
Nach Informationen des Projekts hat der Chiphersteller Software-Komponenten aus einem Open-Source-Kernel übernommen, ohne die erforderlichen Lizenzbedingungen zu erfüllen. Konkret fehlen demnach Quelltextnachweise und die vorgeschriebenen Copyrightvermerke.
Die Verletzung der GNU General Public License (GPL) stellt nach Ansicht der Axiom-Anwälte einen klaren Rechtsverstoß dar. Die GPL verpflichtet Unternehmen, bei Nutzung von Open-Source-Code die Ursprungslizenzen zu respektieren und Modifikationen zu dokumentieren.
Das Projekt hat zunächst eine Abmahnung an den Chiphersteller gerichtet und eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Sollte das Unternehmen nicht innerhalb der nächsten Wochen reagieren, drohen rechtliche Schritte vor Gericht. Die Kosten für ein mögliches Verfahren würden von Spenden und Unterstützern des Open-Source-Projekts getragen.
Experten sehen den Fall als wichtiges Signal für die Einhaltung von Open-Source-Lizenzen. "Solche Verfahren sind essenziell, um die Rechte von Entwicklern zu schützen", erklärt Frank Hildebrandt, Rechtsanwalt für Softwarerecht. Die Durchsetzung der Lizenzbedingungen sei entscheidend für die Integrität von Open-Source-Ökosystemen.
Der Konflikt wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Komplexität rechtlicher Fragen im Bereich der Softwareentwicklung. Immer mehr Unternehmen setzen Open-Source-Komponenten ein, müssen dabei aber präzise Lizenzbestimmungen beachten.
Axiom betont, dass es nicht um Schadenersatz, sondern um Klärung und Einhaltung der Lizenzbedingungen gehe. Das Projekt hofft auf eine außergerichtliche Einigung mit dem Chiphersteller.
Quelle: www.heise.de
